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Mitglied werden

Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verband unterstützen Sie unsere Arbeit und tragen zur Erreichung der genannten Ziele bei.

 Mitglied können werden:

  • Einzelpersonen (natürliche Personen), die als Taubblinden-Assistenzen tätig sind (aktives Mitglied, mit Stimmrecht)
  • Einzelpersonen (natürliche Personen), die sich in der
    Qualifizierung zu Taubblinden-Assistenzen befinden (passives Mitglied,
    mit Stimmrecht)
  • juristische und natürliche Personen, die unseren
    Verband inhaltlich und finanziell fördern und unterstützen möchten
    (Fördermitglied, ohne Stimmrecht)

 Mitglieder erhalten unter anderem:

  • regelmäßig Informationen aus dem Bereich Taubblindheit und Taubblinden-Assistenz
  • Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Kongressen des TBA-Verbandes.

Sind Sie interessiert?

bitte lesen Sie (Downloads siehe unten)

  • die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
  • die Satzung des Verbandes
  • die Beitragsordnung (Information über den Jahresbeitrag)
  • die Fortbildungsverpflichtung (wichtig bei aktiver Mitgliedschaft)
  • die Berufs- und Ehrenordnung von Taubblinden-Assistenzen (BEO)

 So werden Sie Mitglied:

  • Mitgliedsantrag ausfüllen
  • SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen
  • Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Homepage an den Verband
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der
    Qualifizierung zum TBA oder Nachweis über die Teilnahme an der
    Qualifizierungsmaßnahme

 Bitte alles an die Mitgliedsverwaltung schicken  (info [at] tba-verband.de)

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