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14.12.2021: Info: Impfpflicht ab 15.03.2022

Liebe Mitglieder,

der Gesetzentwurf der neuen Koalition vom 06.12.2021 sieht eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen vor.   Wir verstehen es so, dass die Impfpflicht ab 15.03.2022 auch für TBA gilt.

Im Gesetzesentwurf steht: „Zu den Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ambulant betreuen, zählen im Sinne dieser Vorschrift insbesondere:
– ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und andere Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbringen

Ausgenommen von der Impfpflicht sind alle Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.  

Wer bereits genesen ist, kann seinen Nachweis über den Genesenen-Status statt eines Impfnachweises auf Verlangen vorzeigen.

Am 10.12.2021 wurde im Bundestag über die Impfpflicht abgestimmt und beschlossen.

Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht-1990672
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf (besonders Seite 11 und Seite 39)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__78.html

Viele Grüße
Vorstand des TBA-Verband e. V.

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