Liebe Mitglieder,
wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 15. März 2022 nur noch gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte, genesene oder TBA die ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, als TBA arbeiten dürfen. Im Infektionsschutzgesetz § 20a ist dies geregelt. TBA erbringen die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
Angestellte TBA legen die Nachweise dem Arbeitgeber vor.
Weitere Informationen findet ihr hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html
Viele Grüße vom
Vorstand des TBA-Verband e. V.